Die Bekanntmachung legt die Grundsätze und Regeln fest, die bei der Werbung für Finanzprodukte und -dienstleistungen, die der Aufsicht der Bank von Portugal unterliegen, bei der Werbung für Aktivitäten und bei der institutionellen Werbung zu beachten sind.

Im Rahmen dieses Projekts wurde "die Mindestschriftgröße für Plakate in Innenräumen, die außerhalb der Räumlichkeiten der beaufsichtigten Unternehmen angebracht werden sollen, auf 40 Punkt angepasst", heißt es in der auf der Website des BdP veröffentlichten Mitteilung.

Damit soll "sichergestellt werden, dass auch auf kleineren Plakaten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Werbebotschaft und den Informationen besteht, die die Institute den Bankkunden zur Verfügung stellen müssen, damit diese z.B. verschiedene Kreditangebote vergleichen können".

Diese Regeln gelten für die Werbung von Kreditinstituten, Finanzunternehmen, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie für Kreditvermittler und andere Einrichtungen, die zur Ausübung von Kreditvermittlertätigkeiten berechtigt sind.