Die Herbst- und Winterimpfkampagne läuft gemäß der neuen Strategie, die von der Generaldirektion für Gesundheit (DGS) veröffentlicht wurde, bis zum 31. März 2027.
Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Jahr ist die Ausweitung der kostenlosen Grippeimpfung auf Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren, wobei der trivalente Impfstoff in Standarddosis zum Einsatz kommt.
Kinder, die unter das Programm fallen, können den Impfstoff in den Gesundheitseinrichtungen des staatlichen Gesundheitssystems (SNS) sowie in zugelassenen Krankenhäusern und Kliniken des privaten und sozialen Sektors erhalten.
Für jüngere Kinder im Alter von sechs bis 23 Monaten, die zuvor noch nicht gegen Grippe geimpft wurden, empfiehlt die DGS zwei Dosen.
Für die diesjährige Kampagne hat das SNS rund 2,3 Millionen Grippeimpfstoffe in Standarddosis und weitere 369.000 Impfstoffe in Hochdosis beschafft.
Dies entspricht einer Steigerung um 187.000 Standarddosen und 12.000 Hochdosis-Impfstoffe im Vergleich zur vorherigen Kampagne. Nach Angaben der DGS wird der Vorrat für alle im Rahmen des Programms berechtigten Personen, die sich impfen lassen möchten, ausreichen.
Auch der Zugang über Apotheken wird ausgeweitet. Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren mit entsprechenden Vorerkrankungen können sich in teilnehmenden Apotheken gegen Grippe impfen lassen.
Zu den weiteren impfberechtigten Gruppen zählen Schwangere, Fachkräfte des SNS, Feuerwehrleute, die in direktem Kontakt mit Personen stehen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, Strafgefangene sowie obdachlose Menschen.
Personen ab 85 Jahren wird ein hochdosierter Grippeimpfstoff angeboten. Gleiches gilt für Bewohner ab 60 Jahren in Pflegeheimen und anderen berechtigten Wohn- und Langzeitpflegeeinrichtungen.
Die saisonale Covid-19-Impfkampagne beginnt ebenfalls am 30. September und läuft bis Ende März.
In diesem Jahr wird die empfohlene Altersgrenze für die Covid-19-Impfung von 60 auf 70 Jahre angehoben. Die Impfung steht weiterhin Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bergen, sowie Personen, die in besonders gefährdeten Einrichtungen leben, zur Verfügung.
Die Covid-19-Impfung in Apotheken wird zudem auf Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren mit entsprechenden Vorerkrankungen ausgeweitet, während Personen im Alter zwischen 70 und 84 Jahren unabhängig von Vorerkrankungen weiterhin impfberechtigt sind.









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