Der Erlass, der die Bedingungen für die Teilnahme der öffentlichen Apotheken an der saisonalen Impfkampagne für Herbst/Winter 2026–2027 festlegt, sieht diese Vergütung vor. Diese Mittel werden aus dem Haushalt der Zentralverwaltung des Gesundheitssystems (ACSS) bereitgestellt, die sie an die lokalen Gesundheitsbehörden weiterleitet, welche für die Bezahlung der Apotheken zuständig sind.

Das Gesundheitsministerium hat beschlossen, das dezentrale Impfmodell in der kommenden Saison beizubehalten, und rechnet damit, dass die Beteiligung der Apotheken Auswirkungen auf den Haushalt in Höhe von bis zu 7,6 Millionen Euro haben wird.

„Die Erfahrungen aus der Umsetzung dieses Modells in den saisonalen Impfkampagnen 2024–2025 und 2025–2026 zeigten erhebliche Vorteile für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und für die Reaktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“, heißt es in der veröffentlichten Verordnung.

Die letzte saisonale Impfkampagne begann am 23. September 2025 und lief bis zum 30. April dieses Jahres an rund 3.500 Impfstellen unter Beteiligung von 2.585 Apotheken und etwa 1.000 Basisgesundheitseinrichtungen des Nationalen Gesundheitsdienstes.

Die Apotheken verabreichten mehr als 1,1 Millionen Grippeimpfstoffe und rund 631.000 COVID-19-Impfstoffe.