Auch Patienten in Krankenhäusern und Strafgefangene sowie im In- und Ausland registrierte Wähler können im Voraus wählen.
Wer kann im Voraus wählen?
Laut der Website des Nationalen Wahlausschusses(CNE) können alle im Staatsgebiet registrierten Wähler eine Woche vor dem Wahltermin, also am 11. Mai, ihre Stimme im Voraus abgeben. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Sie sich jedoch registrieren lassen.
Wie kann man sich zur Wahl anmelden?
Dazu müssen die Wähler ihre Absicht zwischen dem 4. und 8. Mai auf elektronischem Wege unter www.votoantecipado.pt oder auf dem Postweg mitteilen, indem sie einen Brief an das Generalsekretariat des Ministeriums für innere Verwaltung, Praça do Comércio, Ala Oriental, 1149-015 LISBOA schicken.
Das Schreiben muss bestimmte Angaben enthalten, nämlich den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Personenkennziffer, die Adresse, das Wahllokal, in dem Sie wählen wollen, sowie die E-Mail-Adresse und/oder die Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, und muss bis zum 8. Mai eingehen.
Wie kann man am 11. Mai wählen?
Am 11. Mai müssen sich die Wähler in das Wahllokal der von ihnen gewählten Gemeinde begeben, sich ausweisen (vorzugsweise mit ihrem Ausweis) und die Gemeinde angeben, in der sie registriert sind.
Laut TRE erhält der Wähler nach der Stimmabgabe ein Duplikat des Sicherheitsaufklebers, der als Nachweis für die Ausübung des Wahlrechts dient.
Können Personen, die sich im Voraus registrieren lassen, aber nicht in der Lage sind, ihre Stimme abzugeben, später zurückkehren?
Ja, Sie können am Wahltag (18. Mai) wählen, und die Wahllokale sind zwischen 8.00 und 19.00 Uhr geöffnet.
Wie können Gefangene und Patienten in Krankenhäusern wählen?
Gefangene und Krankenhauspatienten müssen ihre Wahlabsicht bis zum 28. April auf elektronischem Wege unter www.votoantecipado.pt oder auf dem Postweg per Brief an das Generalsekretariat des Ministeriums für innere Verwaltung, Praça do Comércio, Ala Oriental, 1149-015 LISBOA, mitteilen.)
In dem Antrag ist die Nummer des Personalausweises (Bürgerkarte oder Identitätskarte) anzugeben und ein Dokument zum Nachweis der geltend gemachten Behinderung beizufügen, das vom Direktor der Haftanstalt (bei inhaftierten Wählern) oder vom behandelnden Arzt ausgestellt und von der Leitung der Krankenhauseinrichtung (bei hospitalisierten Patienten) bestätigt werden kann.
Können nur Wahlberechtigte, die inhaftiert sind oder sich in einem Krankenhaus befinden, den Antrag stellen?
Nein. Wenn die Übermittlung auf elektronischem Wege erfolgt, kann sie laut CNE auf Antrag der betreffenden Person "vom Leiter der Einrichtung vorgenommen werden, der eine Namensliste der Wähler, die ihren Wunsch, ihr Wahlrecht auszuüben, im Voraus geäußert haben, und im Falle der in ein Krankenhaus eingewiesenen Wähler die Erklärungen ihrer jeweiligen behandelnden Ärzte beifügt".
Wann dürfen Häftlinge und Krankenhauspatienten wählen?
Zwischen dem 5. und 8. Mai wird sich der Bürgermeister in diese Einrichtungen begeben, um die Stimmen einzusammeln.
Wer kann im Ausland im Voraus wählen?
Nach Angaben des CNE können in Portugal registrierte Wähler, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten, ihre Stimme im Voraus abgeben, sofern die Reise "aufgrund der Ausübung öffentlicher oder privater Funktionen", im Rahmen einer offiziellen Vertretung der Nationalmannschaft, die von einem Sportverband mit dem Status eines öffentlichen Sportvereins organisiert wird, oder im Falle eines "Studenten, Forschers, Lehrers oder Forschungsstipendiaten, der sich im Ausland in einer vom zuständigen Ministerium anerkannten Hochschuleinrichtung, Forschungseinheit oder Ähnlichem aufhält" erfolgt.
Ein kranker Wähler, der sich im Ausland in Behandlung befindet oder der mit den oben genannten Wählern zusammenlebt oder sie begleitet, kann ebenfalls im Ausland vorab wählen.
Wann und wo wählen die im Ausland lebenden Wähler?
Zwischen dem 6. und dem 8. Mai müssen sich die im Inland und im Ausland registrierten Wähler zu den "Konsularabteilungen der Botschaften, Konsulate oder externen Delegationen portugiesischer öffentlicher Einrichtungen, die zuvor vom Außenministerium festgelegt wurden", begeben, sich ausweisen (vorzugsweise mit ihrem Personalausweis) und die Gemeinde angeben, in der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.