Das Dekret, das am 15. Dezember in Kraft tritt, regelt die Übermittlung von Daten und die elektronische Bearbeitung von Anträgen, die von Opfern bei der Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten(CPVC) für die Gewährung einer Vorschussentschädigung durch den Staat eingereicht werden, und genehmigt die Antragsformulare.
"Mit der Plattform für die Verwaltung von Entschädigungsanträgen soll der gesamte Dokumentenfluss der Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten (CPVC) entmaterialisiert werden, von der Einreichung des Entschädigungsantrags durch Ausfüllen eines elektronischen Formulars an einem speziellen Schalter bis hin zu seiner Archivierung. Dies ermöglicht eine effizientere Verwaltung der materiellen und personellen Ressourcen und trägt zu einer Beschleunigung der Verfahren und einer Verringerung der Zahl der anhängigen Fälle bei".
In dem von Justizministerin Rita Alarcão Júdice unterzeichneten Erlass heißt es, dass es mehr als 15 Jahre nach der Gründung der Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten wichtig sei, den Prozess der "Digitalisierung per Definition" mit der Einrichtung dieser Plattform zu festigen.
"Die Einrichtung der Plattform für die Verwaltung von Entschädigungsansprüchen und die Regeln für die elektronische Abwicklung aller Verwaltungs- und Verfahrensvorgänge stellen eine wesentliche Änderung gegenüber den derzeit im Rahmen der Tätigkeit der CPVC geltenden Verfahren dar, die nun elektronisch abgewickelt werden", unterstreicht sie.
Der Anordnung zufolge werden Mitteilungen und Benachrichtigungen an die Antragsteller vorzugsweise auf elektronischem Wege erfolgen, insbesondere durch informative Mitteilungen, die von der Plattform für das Management von Entschädigungsansprüchen erstellt werden.
Um Ausnahmesituationen vorzubeugen, in denen Opfer von Straftaten nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um einen Antrag auf vorzeitige Entschädigung über die Plattform einzureichen, bleibt die Möglichkeit bestehen, auf Antrag des Opfers das von der Kommission für den Schutz von Opfern von Gewalt und häuslicher Gewalt (CPVC) bereitgestellte Formular auszufüllen und per Post zu versenden, heißt es weiter.
Der Antrag auf Gewährung einer Vorschussentschädigung durch den Staat für Opfer von Gewaltverbrechen und häuslicher Gewalt wird auf der Plattform über einen elektronischen Antrag gestellt, der auf der Website der CPVC(https://cpvc.justiça.gov.pt/) verfügbar ist, ohne dass eine vorherige Benutzerregistrierung erforderlich ist.







