Laut ECO News hat das Europäische Parlament eine Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Schutz von Fluggästen verabschiedet. Die aktualisierte Rechtsvorschrift wahrt die Rechte der Fluggäste auf kostenloses Handgepäck sowie auf Entschädigung bei längeren Verspätungen oder Flugausfällen.

Die Gesetzgebung wurde mit 646 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet; die neuen Vorschriften sollen voraussichtlich 2027 in Kraft treten.

Die Überarbeitung der EU-Vorschriften begann im Jahr 2013, wobei sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments konsequent für stärkere Gepäckrechte und einen besseren Schutz für von Verspätungen betroffene Fluggäste einsetzten, während die Luftfahrtindustrie und einige Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen Änderungen ablehnten.

Entschädigungsansprüche

Die überarbeitete Rechtsvorschrift behält die bestehenden Entschädigungsregeln bei und präzisiert sie. Bei Annullierung oder Verspätung eines Fluges um mehr als drei Stunden haben Fluggäste weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Bei Flügen über 3.500 Kilometer müssen die Fluggesellschaften 300 Euro zahlen, während die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen kann, wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als vier Stunden verspätet.

Fluggäste haben neun Monate Zeit, um einen Entschädigungsantrag zu stellen, und die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines gültigen Antrags zu bearbeiten. Unter außergewöhnlichen Umständen können Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreit sein.

Gepäckbestimmungen

Fluggäste dürfen weiterhin ein Stück Handgepäck kostenlos mitführen, sofern es die maximalen Abmessungen von 40 Zentimetern mal 30 Zentimetern mal 15 Zentimetern einhält.

Derzeit erheben einige Billigfluggesellschaften zusätzliche Gebühren für kleine Rollkoffer, kompakte Koffer und Rucksäcke. Nach den neuen Vorschriften sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Vermittler und Flugvergleichswebsites bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs darüber zu informieren, ob für Handgepäck eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Die Vorschriften erlauben es den Fluggesellschaften weiterhin, Passagieren, die sich freiwillig dafür entscheiden, ohne Handgepäck zu reisen, günstigere Tarife anzubieten.

Neue Passagierrechte

Die Rechtsvorschrift verbietet es den Fluggesellschaften zudem, zusätzliche Gebühren für die Korrektur von Rechtschreibfehlern in den Namen der Fluggäste zu erheben. Darüber hinaus haben Fluggäste das Recht, beim Check-in digitale Bordkarten zu erhalten, ohne eine spezielle App der Fluggesellschaft installieren oder ein Benutzerkonto anlegen zu müssen.