Nach Angaben des INE betrug die durchschnittliche Veränderung des Preisindexes ohne Wohnungen in den letzten 12 Monaten bis August 2,25 %. Diese Zahl dient als Grundlage für den Koeffizienten, der für die jährliche Mietanpassung im nächsten Jahr im Rahmen der neuen städtischen Mietregelung (NRAU) verwendet wird.

Der tatsächliche Wert der Mietanpassung, der sowohl für städtische als auch für ländliche Gebiete gilt, wird jedoch erst am 10. September festgelegt, wenn das INE die endgültigen Daten für den VPI August 2025 veröffentlicht, die dann bis zum 30. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt können die Vermieter den Mietern die Mieterhöhung ankündigen, und die Erhöhung kann erst 30 Tage nach dieser Ankündigung tatsächlich in Kraft treten.

Der diesjährige Satz, der für das Jahr 2026 gilt, bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (für die Mieten des Jahres 2025), als er 2,16 % betrug.