Wie das „Diário de Notícias“ berichtet, hat der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte (CSTAF) innerhalb von drei Monaten Urteile in 22.436 Fällen gefällt.

Damit wurde etwa ein Fünftel des gesamten Rückstands abgebaut, der bei 124.000 Fällen lag, als die Sondergruppe im April ihre Arbeit aufnahm.

Das Tempo der Fallbearbeitung lag im Durchschnitt bei 247 Urteilen pro Tag für die gesamte Gruppe, was etwa acht Urteilen pro Richter entspricht. Zwischen der Anfangsphase und den folgenden Monaten waren deutliche Fortschritte zu verzeichnen: Nachdem im April 5.691 Urteile gefällt worden waren, wurde im Mai mit 8.705 Entscheidungen ein Höchststand erreicht, und auch im Juni blieb die hohe Produktivität mit 8.040 abgeschlossenen Fällen erhalten. Zusätzlich zu den Urteilen bearbeitete das Team über 47.000 Verfahrenshandlungen, darunter Anträge auf Vorlage von Unterlagen und Maßnahmen zur Informationsbeschaffung.

Dies unterstreicht das Ausmaß einer Maßnahme, die darauf abzielt, das Verwaltungsgerichtssystem von einem beispiellosen Fallaufkommen zu entlasten und schnell auf die Anliegen der Bürger zu reagieren.

Die Welle von Klagen ist auf die Unfähigkeit der AIMA zurückzuführen, Dienstleistungsanträge zu bearbeiten, und umfasst Anträge auf Familienzusammenführung, die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen sowie Fälle, die sich aus Gesetzesänderungen ergeben, wie beispielsweise die Beantragung der CPLP-Genehmigung – einer von der Vorgängerregierung geschaffenen Kategorie, für die es in bestimmten Situationen an Verwaltungsvorschriften fehlte, was Einwanderer dazu zwang, sich an die Gerichte zu wenden.

Obwohl die derzeitige Regierung die Gesetzgebung inzwischen geändert hat, um den Gang vor Gericht einzuschränken und das interne Antragsverfahren für diese Genehmigung abzuschaffen, warten immer noch Tausende von Bürgern auf einen Gerichtsbeschluss, der die Behörde dazu verpflichtet, einen Termin zu vereinbaren.

Ohne eine solche rechtskräftige Entscheidung verfügen viele Ausländer lediglich über einen Nachweis über die Klage – ein Dokument, das die Polizeibehörden nicht als ausreichenden Nachweis für einen rechtmäßigen Aufenthalt ansehen, wodurch diese Personen der Gefahr einer Aufforderung zur freiwilligen Ausreise ausgesetzt sind.

Die Task Force unterbricht ihre Tätigkeit nun aufgrund der gerichtlichen Sommerpause und wird die zweite Phase ihrer Arbeit im September gemäß dem ursprünglichen sechsmonatigen Einsatzplan wieder aufnehmen.