Das Gesetz Nr. 59/2026 vom 25. August ändert das bisherige Gesetz 45/2018 über die Tätigkeit des entgeltlichen Personenverkehrs in elektronisch verfügbaren Fahrzeugen, das nun gemäß dem veröffentlichten Erlass als „TVDE-Regelung“ bezeichnet wird.

Daher treten die neuen Vorschriften für Taxitarife, die 30 Tage nach Inkrafttreten der neuen Rechtsordnung für den Transport über elektronische Plattformen in Kraft treten sollten, nach Angaben der Verkehrsbehörde am 1. Oktober in Kraft.

Neue Bezeichnung

Das neue Gesetz führt eine neue Bezeichnung für das TVDE-System ein – die Abkürzung lautet nun „Bezahlter Personenverkehr in elektronisch verfügbaren Fahrzeugen“, wobei die bisherige Formulierung „unmarkierte Fahrzeuge“ entfällt.

Einbeziehung des Taxisektors

Zu den größten Änderungen im neuen Gesetz – und der am meisten umstrittenen – gehört die Einbeziehung des Taxigewerbes, da diese Fahrzeuge „für die TVDE-Tätigkeit registriert werden können, sofern sie die für diese Tätigkeit geltenden Anforderungen erfüllen und bei einem lizenzierten Betreiber einer elektronischen Plattform registriert sind“.

Neben anderen Einrichtungen aus dem Taxi- und TVDE-Sektor argumentierten sowohl die Behörde für Mobilität und Verkehr (AMT) als auch das Institut für Mobilität und Verkehr (IMT) während der parlamentarischen Anhörungen, dass es sich um zwei unterschiedliche Regelungen handele, und sprachen sich gegen die Einbeziehung von Taxis in die neue Rechtsordnung aus.

Die Staatssekretärin für Mobilität, Cristina Pinto Dias, räumte zudem ein, dass die Lösung einer möglichen Annäherung zwischen den beiden Sektoren „Herausforderungen mit sich bringe“ und „den von Taxis erbrachten öffentlichen Dienst nicht gefährden“ dürfe.

Änderungen am Aufkleber

Eine weitere Neuerung, die ebenfalls zu Meinungsverschiedenheiten geführt hat, ist die Vignette, die bisher ablösbar war. Der Vorschlag sieht vor, dass Fahrzeuge, die für diese Tätigkeit genutzt werden, „mit einer nicht entfernbaren Identifikationsvignette ausgestattet sein müssen, die mit fälschungssicheren Sicherheitselementen versehen ist, nämlich holografischen oder technologisch gleichwertigen, vom IMT ausgestellt wird, von außen sichtbar und mit dem Kfz-Kennzeichen verknüpft ist“.

Gemäß dem Gesetz werden das Muster dieses Aufklebers, seine technischen Merkmale, Sicherheitselemente, die Bedingungen für die Ausstellung, den Ersatz, die Löschung und die Validierung sowie die Gebühr durch eine Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Wohnungswesen festgelegt, der auch für den Bereich Mobilität zuständig ist.

Vertragsunterzeichnung

Andererseits ist der Abschluss von Leih- und Nutzungsverträgen für die Nutzung von TVDE-Fahrzeugen verboten, abgesehen von einigen Ausnahmen.

Das Gesetz öffnet zudem die Tür für „fakultative Videoaufzeichnungen im Fahrzeuginneren“, die nur „mit ausdrücklicher Zustimmung des Fahrers und der Mitfahrer“ erfolgen dürfen, wobei Tonaufnahmen verboten sind.

Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass künftige Fahrer eine „mindestens 50-stündige Grundausbildung“ mit einem theoretischen und einem praktischen Teil absolvieren müssen, gefolgt von einer Abschlussprüfung mit 30 Fragen. Zum Bestehen sind mindestens 27 richtige Antworten erforderlich.

Der Fahrunterricht umfasst zudem die Überprüfung der funktionalen Beherrschung der portugiesischen Sprache, die für die Tätigkeit als Fahrer erforderlich ist.

Plattform zum Datenaustausch

Das IMT wird künftig eine elektronische Plattform zum Datenaustausch verwalten, um den Kampf gegen illegale Aktivitäten zu verstärken und die Überwachung der Einhaltung steuerlicher, beitragsrechtlicher und administrativer Verpflichtungen zu erleichtern.

Das System ermöglicht den Abgleich von Informationen zu Betreibern, Fahrern, Fahrzeugen, Versicherungen, Inspektionen und Lizenzen, wobei der Zugriff dem IMT, dem AMT, der Steuerbehörde, der Sozialversicherung und den Sicherheitskräften gewährt wird.

Durch die Gesetzesänderung wird das Werbeverbot in TVDE-Fahrzeugen aufgehoben, sodass deren Nutzung nun unter ähnlichen Bedingungen wie bei Taxis zulässig ist.