In einer Erklärung teilte das ERS mit, dass im Jahr 2024 über 200 Meldungen eingegangen sind, von denen 111 Betriebe gemeldet wurden, genauso viele wie im Jahr 2023. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurden 33 gemeldet.

Zwischen April 2022 und Ende Juni dieses Jahres erhielt das ERS 377 Anfragen zur Information und Klärung bezüglich der Ausübung dieser Gesundheitsbehandlungen, wie die Anwendung von Botulinumtoxin (Botox) und die Verabreichung von Injektionsmitteln wie Hyaluronsäure und Biostimulanzien.

Aufgrund der Zunahme der Beschwerden in den letzten Jahren wurde am 1. April 2022 ein spezifischer Aktionsplan für die Intervention und Regulierung von Einrichtungen, die ästhetische Behandlungen anbieten, verabschiedet und ein Überwachungsprozess in diesem Bereich eingeführt.

Von den insgesamt im Rahmen dieses Überwachungsprozesses eingegangenen Beschwerden kam das ERS zu dem Schluss, dass 290 Einrichtungen Inspektionen erforderlich machten, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Nutzer zu gewährleisten, die meisten davon in der Region Lissabon.

Auf der Grundlage der verschiedenen eingegangenen Beschwerden und Berichte führte die ERS zwischen 2023 und dem Ende des ersten Halbjahres 2025 165 Inspektionen (67 im Jahr 2023, 55 im Jahr 2024 und 43 bis zum 30. Juni 2025) von Einrichtungen durch, die ästhetische Gesundheitsdienstleistungen anbieten.

In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurden die Inspektionen in den Bezirken Faro, Setúbal, Porto, Guarda, Viseu und Leiria durchgeführt.

In der Mitteilung erklärt das ERS weiter, dass bei der Identifizierung und Priorisierung der zu inspizierenden Einrichtungen neben anderen Kriterien "die potenzielle Schwere der gemeldeten Situationen" in Bezug auf das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer und/oder der "Eingang von Ersuchen um Zusammenarbeit von anderen Inspektionsstellen" wie ASAE und Infarmed berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse der von der ERS durchgeführten Inspektionen führten zu vorsorglichen Maßnahmen, mit denen die Tätigkeiten in 16 Gesundheitseinrichtungen zwischen 2023 und der ersten Hälfte des Jahres 2025 ausgesetzt wurden. Der Hauptgrund dafür war die Feststellung von Fachleuten, die für diese Art der Gesundheitsversorgung nicht qualifiziert sind.

In Bezug auf die häufigsten Verfahren, die in Einrichtungen der ästhetischen Gesundheitsfürsorge durchgeführt werden, nämlich die Anwendung von Botulinumtoxin (Botox) und Gesichtsfüllern mit Hyaluronsäure, informiert das ERS (Nationales Gesundheitssystem), dass nur Ärzte und Zahnärzte, die bei ihren jeweiligen Berufsverbänden registriert sind, zur Durchführung dieser Verfahren berechtigt und qualifiziert sind.

Das ERS rät daher jedem, der eine dieser Einrichtungen besucht, sich zu vergewissern, dass die Einrichtung über eine von der Aufsichtsbehörde ausgestellte Registrierungsbescheinigung (die gut sichtbar auszuhängen ist), eine Betriebsgenehmigung für die Art(en) der ausgeführten Tätigkeit(en) mit Angabe des klinischen Leiters sowie ein Beschwerdebuch und ein Hinweisschild verfügt.

Die Besucher sollten sich auch vergewissern, dass sie von einer qualifizierten Fachkraft behandelt werden, d. h. dass die Fachkraft über die entsprechende Berufszulassung verfügt. Die Lizenz kann bei der Berufsorganisation oder auf der Website des jeweiligen Berufsverbands angefordert werden.

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