Das portugiesische Staatsangehörigkeitsgesetz sieht nun für die meisten Antragsteller eine längere Einbürgerungsfrist vor. Die praktischen Auswirkungen hängen stark davon ab, wann ein Antrag gestellt wurde, welche Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt und wie sich die Bearbeitungsverzögerungen bei der AIMA auf die neue Aufenthaltsdauer auswirken. All dies ist kein Grund zur Panik, erfordert jedoch eine angepasste Planung.

Dieser Leitfaden erläutert, was sich geändert hat, wer unter die Bestandsschutzregelung der alten Vorschriften fällt und wie der überarbeitete Zeitplan im Vergleich zu ähnlichen Programmen in Malta und Griechenland aussieht. Bevor man die Kosten für das portugiesische „Golden Visa“ gegen die verlängerte Wartezeit abwägt, ist es unerlässlich, den neuen rechtlichen Rahmen zu verstehen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 19. Mai 2026 verlängert die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung für die meisten neuen Antragsteller von fünf auf zehn Jahre.

  • Antragsteller, die ihren Antrag vor dem Stichtag der Gesetzesänderung eingereicht haben, können möglicherweise weiterhin unter die Bestandsschutzregelung fallen und den bisherigen fünf- bis sechsjährigen Weg nutzen.

  • Bearbeitungsrückstände bei der AIMA wirken sich bis weit ins Jahr 2026 hinein weiterhin auf die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und Termine zur Erfassung biometrischer Daten aus.

  • Für minderjährige Kinder, die während der verlängerten Wartezeit das 18. Lebensjahr vollenden, gelten gesonderte Zulassungsregeln, die bereits jetzt in die Planung einbezogen werden sollten.

  • Portugals überarbeiteter Zeitplan schneidet im Vergleich zu Malta und Griechenland immer noch gut ab, wenn man die Gesamtkosten und die Aufenthaltsverpflichtungen berücksichtigt.Bildnachweis: Zur Verfügung gestelltes Bild; Autor: Kunde;


Warum Portugal seinen Zeitplan für die Staatsbürgerschaft im Jahr 2026 geändert hat

Der Gesetzestext hinter dieser Änderung ist das „Lei Orgânica n.º 1/2026“, das am 18. Mai 2026 im „Diário da República“ veröffentlicht wurde und am folgenden Tag in Kraft trat. Es ändert das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1981, das lange Zeit die Einbürgerung von Einwohnern und Inhabern eines Goldenen Visums regelte.

Die geänderte Bestimmung erhöht die erforderliche Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts für die meisten Nicht-EU-Bürger auf 10 Jahre, während für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und portugiesischsprachigen Ländern eine kürzere Frist von sieben Jahren gilt. Das Gesetz bekräftigt zudem die bestehenden Anforderungen: Volljährigkeit, Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache und Kultur sowie ein einwandfreies Führungszeugnis.

Ein separates Urteil des Verfassungsgerichts, Acórdão Nr. 1133/2025, hatte bereits die differenzierten Aufenthaltsfristen von vier, sieben und zehn Jahren, einschließlich Bestimmungen für Staatenlose, geprüft, ohne den übergeordneten Rahmen für ungültig zu erklären. Spätere verfassungsrechtliche Überprüfungen betrafen andere Einwanderungsverordnungen, nicht diese Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes selbst.

Die alte Fünf-Jahres-Regelung im Vergleich zur neuen Zehn-Jahres-Anforderung

Nach der bisherigen Regelung konnten Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt, darunter auch „Golden-Visa“-Investoren, die Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren Aufenthalt beantragen, gerechnet ab dem Datum der Erteilung ihrer ersten Aufenthaltsgenehmigung und nicht ab dem tatsächlichen Umzug.

Dieser Fünfjahreszeitraum gilt weiterhin für Antragsteller, die ihren Staatsbürgerschaftsantrag am oder vor dem 18. Mai 2026 gestellt haben. Alle, die ab dem 19. Mai 2026 einen Antrag stellen, müssen mit einer längeren Wartezeit rechnen: 10 Jahre für die meisten Nicht-EU-Bürger, sieben Jahre für EU- und CPLP-Staatsangehörige.

Die neue Zeitspanne von 10 Jahren wird genauso berechnet wie die bisherige Zeitspanne von fünf Jahren, nämlich ab dem Beginn des rechtmäßigen Aufenthalts mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis. Was sich geändert hat, ist die Dauer der Wartezeit, nicht die Berechnungsmethode.

Bestandsschutz: Gilt für Sie noch die alte Frist?

Der Stichtag, der bestimmt, welche Regelung gilt, ist das Datum, an dem ein Staatsbürgerschaftsantrag offiziell gestellt wurde, nicht das Datum, an dem jemand die Voraussetzungen erfüllte oder lediglich ein „Goldenes Visum“ besaß.

Rechtskommentare weisen darauf hin, dass Anträge, die am oder vor dem 18. Mai 2026 eingereicht wurden, weiterhin der früheren Fünfjahresregel unterliegen. Anträge, die ab dem 19. Mai 2026 eingereicht werden, fallen unter die neuen Schwellenwerte von sieben oder zehn Jahren. Eine juristische Quelle geht noch weiter und legt nahe, dass der Schutz nur für Antragsteller gilt, die ihren Staatsbürgerschaftsantrag bereits eingereicht hatten, nicht jedoch für diejenigen, die lediglich ein „Goldenes Visum“ besaßen oder fünf Jahre Aufenthaltsdauer angesammelt hatten, ohne einen Antrag zu stellen.

Diese Unterscheidung ist von enormer Bedeutung. Allein der Umstand, fünf Jahre rechtmäßig im Land gelebt zu haben, garantierte – zumindest nach einer Auslegung – keine Bestandsschutzregelung, wenn der formelle Antrag noch nicht gestellt worden war.

Um nachzuweisen, auf welcher Seite der Grenze ein Antrag liegt, sind Unterlagen erforderlich, die über das Gedächtnis oder Vermutungen hinausgehen. Zu den nützlichen Nachweisen gehören:

  • Die von der Conservatória oder dem IRN ausgestellte Empfangsbestätigung für den Staatsbürgerschaftsantrag, aus der das Einreichungsdatum und die Bearbeitungsnummer hervorgehen.

  • Zeitstempel der elektronischen Einreichung, Zahlungsbestätigungen und Zustellnachweise des Kurierdienstes.

  • Jede schriftliche Bestätigung der Einbürgerungsbehörde, die den Eingang vor dem 19. Mai 2026 bestätigt.

Eine AIMA-Protokollnummer zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts belegt zwar die Aufenthaltsgeschichte, beweist jedoch für sich genommen nicht, dass ein Staatsangehörigkeitsantrag vor Ablauf der Frist gestellt wurde. Die beiden Anträge werden getrennt nachverfolgt, und ihre Verwechslung ist ein häufiger und kostspieliger Fehler. Antragsteller, die sich nahe der Frist befinden, sollten alle Dokumente aus dem Einreichungspaket auf unbestimmte Zeit aufbewahren.

Wie lange dauert das „Golden Visa“-Verfahren im Jahr 2026 tatsächlich?

Die AIMA, Portugals Einwanderungs- und Asylbehörde, bearbeitet Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen und Termine zur Erfassung biometrischer Daten weiterhin langsamer, als Antragsteller erwarten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels lagen keine offiziellen Zahlen für 2026 zu anhängigen Fällen vor, doch Berater berichten von anhaltenden Verzögerungen sowohl bei Verlängerungen als auch bei Erstterminen.

Wer einen Zeitplan für seinen Antrag aufstellt, sollte über die offiziellen Schätzungen hinaus Puffermonate einplanen. Ein versäumter Termin zur biometrischen Erfassung oder eine verzögerte Verlängerung kann die Einbürgerungsberechtigung weiter hinauszögern, als es die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes allein vermuten lassen würde.

Das „Golden-Visa“-Programm selbst bleibt weiterhin aktiv. Direkte Immobilieninvestitionen wurden im Rahmen früherer Reformen aus den Qualifikationswegen gestrichen, und die Staatsangehörigkeitsnovelle von 2026 hat diesen Weg nicht wieder geöffnet. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass der Kauf einer Immobilie weiterhin als Qualifikationsgrund gilt.

Qualifizierende Optionen für Investmentfonds bleiben offen, ebenso wie Wege über Kapitalübertragungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Antragsteller, die sich nicht auf Fonds verlassen möchten. Für einen aktuellen und genauen Überblick darüber, welche Investmentfonds und andere Wege noch qualifiziert sind, sollten Antragsteller den „Global Residence Index“ konsultieren, der die portugiesischen „Golden-Visa“-Regeln direkt anhand der AIMA-Leitlinien und Regierungsveröffentlichungen nachverfolgt.

Was passiert, wenn Ihr Kind vor Ihrer Einbürgerung 18 Jahre alt wird?

Minderjährige Kinder, die als unterhaltsberechtigte Angehörige im „Golden Visa“ eines Elternteils aufgeführt sind, erhalten einen anderen Rechtsstatus, sobald sie 18 Jahre alt werden. Der Status als unterhaltsberechtigter Angehöriger im Rahmen der Familienzusammenführung gilt im Allgemeinen für Minderjährige und bestimmte berechtigte erwachsene Kinder, jedoch nicht automatisch für jedes erwachsene Kind auf unbestimmte Zeit.

Unter der alten Fünf-Jahres-Frist war dies selten ein Problem, da Kinder die Schwelle oft schon lange vor Erreichen der Volljährigkeit überschritten. Die verlängerte Wartezeit von 10 Jahren für die meisten Nicht-EU-Bürger verändert diese Kalkulation für Familien mit Teenagern.

Ein Kind, das zwölf Jahre alt war, als ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis erhielt, könnte unter den neuen Bestimmungen bereits 18 Jahre alt sein, bevor die Familie eingebürgert wird. Familien sollten den Status jedes Kindes rechtzeitig vor diesem Geburtstag prüfen, nicht erst danach.

Zu den Planungsmöglichkeiten gehören die frühzeitige Einreichung von Staatsangehörigkeitsanträgen, sofern eine Bestandsschutzregelung greifen könnte, oder die Prüfung eigenständiger Wege zur Aufenthaltsgenehmigung, wie beispielsweise ein D7-Visum oder ein Visum für digitale Nomaden, für Kinder, die sich dem Erwachsenenalter nähern. Diese erfordern angesichts der damit verbundenen Risiken eine individuelle rechtliche Prüfung.

Steuerlicher Wohnsitz, IFICI und das Ende der alten NHR-Regelung

Portugal hat seine frühere Steuerregelung für nicht gewöhnlich ansässige Personen (Non-Habitual Resident, NHR) vor einigen Jahren für Neuzugänge geschlossen und durch den Steueranreiz für wissenschaftliche Forschung und Innovation, bekannt als IFICI, ersetzt.

IFICI richtet sich an eine engere Zielgruppe als die alte NHR-Regelung. Es begünstigt qualifizierte Fachkräfte in den Bereichen Forschung, Hochschulbildung und Innovation und nicht mehr das breite Spektrum ausländischer Einkommensbezieher, das die NHR-Regelung einst willkommen hieß.

Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf Inhaber eines „Golden Visa“. Viele Investoren stützten sich bei ihrem Umzugsvorhaben auf die steuerlichen Vorteile der NHR-Regelung. Die Berechtigung für IFICI hängt von der beruflichen Tätigkeit ab und nicht lediglich vom Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder einer Investitionsposition.

Wer die steuerliche Ansässigkeit gegen einen längeren Einbürgerungsprozess abwägt, sollte die Steuerplanung und den Zeitpunkt der Staatsbürgerschaft als getrennte Entscheidungen betrachten, die jeweils eine eigene fachliche Bewertung erfordern, bevor Kapital gebunden wird.

Portugal vs. Malta vs. Griechenland: Vergleich der Wartezeiten für die Staatsbürgerschaft

Die längere Wartezeit in Portugal verändert den Vergleich mit anderen europäischen Wegen zur Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft durch Investitionen, obwohl das Land nach Abwägung aller Kosten und Verpflichtungen weiterhin wettbewerbsfähig bleibt.

  • Portugal: Wege über Investmentfonds ab ca. 500.000 €, Einbürgerung nun nach 10 Jahren für die meisten Nicht-EU-Bürger bzw. nach sieben Jahren für EU- und CPLP-Staatsangehörige, Mindestaufenthalt von 7 Tagen pro Jahr.

  • Malta: Die direkte Staatsbürgerschaft durch Investition wird in ihrer früheren Form nicht mehr angeboten; die aktuellen, an den Aufenthalt geknüpften Wege sind mit unterschiedlichen Fristen und höheren Schwellenwerten für direkte Beiträge verbunden.

  • Griechenland: Die Schwellenwerte für das „Goldene Visum“ beginnen in ausgewählten Gebieten bei etwa 250.000 €, doch das Programm führt eher zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung als zu einem schnellen Weg zu einem EU-Pass.

Antragsteller, denen es auf Schnelligkeit ankommt, tendieren möglicherweise eher zur Stabilität der Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland oder zu den direkten Optionen in Malta. Wer hingegen die spätere Mobilität im Schengen-Raum und den legalen Familienaufenthalt im Rahmen eines reibungslosen Verfahrens priorisiert, bevorzugt oft trotz der längeren Bearbeitungszeit weiterhin Portugal.

Erfüllung der verbleibenden Anforderungen: Sprache, Aufenthaltsdauer und einwandfreies Führungszeugnis

Über die Aufenthaltsdauer hinaus erfordert die Einbürgerung nach wie vor ausreichende Kenntnisse der portugiesischen Sprache, Kultur, Geschichte und der nationalen Symbole. Die meisten Antragsteller erfüllen diese Anforderung durch den A2-Sprachtest, der eher ein grundlegendes Konversationsniveau als fließende Sprachkenntnisse voraussetzt.

Die Mindestaufenthaltspflicht im Rahmen des „Golden Visa“ beträgt weiterhin durchschnittlich 7 Tage pro Jahr über jeden Aufenthaltsgenehmigungszyklus hinweg und ist damit weitaus geringer als bei den meisten EU-Aufenthaltsprogrammen. Ein einwandfreies Führungszeugnis, sowohl in Portugal als auch im Heimatland des Antragstellers, ist während des gesamten Antragsverfahrens unabdingbar. Besorgen Sie sich beglaubigte Übersetzungen, mit Apostille versehene Urkunden und aktuelle AIMA-Unterlagen rechtzeitig vor Ihrem Termin zur Erfassung biometrischer Daten.

Professionelle Beratung für Ihren Antrag

Die Änderungen ab 2026 machen eine individuelle Planung unerlässlich und nicht mehr nur optional. Ob Bestandsschutz gilt, wie Familienangehörige betroffen sind und welcher Investmentfonds noch in Frage kommt, hängt jeweils von den individuellen Umständen ab.

Wer sich mit den Bestimmungen zum „Golden Visa“ in Portugal befasst, sollte sich an Global Residence Index wenden, das Kunden bei Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts, der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und der langfristigen Strategie zum Erwerb der Staatsbürgerschaft unter den aktuellen gesetzlichen Aufenthaltsvoraussetzungen begleitet.

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