Der Berufskodex schützt dieses Recht, wenn die Handlung gegen ethische, moralische oder religiöse Grundsätze verstößt oder wenn der Arzt das Gefühl hat, dass sein fachliches Urteilsvermögen unter Druck gesetzt wird; in solchen Fällen muss er der klinischen Leitung der Gesundheitseinrichtung eine schriftliche Begründung vorlegen.
Dies wird in einer Stellungnahme des Kollegiums für Allgemein- und Familienmedizin deutlich gemacht, die in demselben Bericht enthalten ist, da die Beurteilung der Fahrtauglichkeit einer Person die Bewertung der Risiken für Dritte in komplexen sozialen Situationen beinhaltet.
Die Verweigerung oder die Auferlegung von Bedingungen für die Ausstellung einer Bescheinigung birgt einen inhärenten ethischen und beruflichen Konflikt, da dies das langjährige Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem Arzt beeinträchtigen könnte; aus diesem Grund erklärt die Ärztekammer, dass Ärzte nicht verpflichtet sein sollten, solche Bescheinigungen ausnahmslos auszustellen.









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