Die europäische Norm legt konkrete, objektive Kriterien fest, anhand derer mögliche Beschränkungen auf dem Immobilienmarkt und bei Kurzzeitvermietungen begründet werden können, wobei der Schwerpunkt auf dem Verhältnis zwischen Wohnkosten und Haushaltseinkommen, der historischen Entwicklung dieses Indikators sowie der Dynamik von Angebot und Nachfrage liegt.

Nach dem europäischen Kriterium gilt ein geografisches Gebiet als unter Druck stehend, wenn das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Kaufpreis einer mittelgroßen Immobilie und dem jährlichen verfügbaren Nettoeinkommen pro Kopf 8 oder mehr beträgt.

Den neuesten Daten zufolge erreichen oder überschreiten 161 der 308 Gemeinden in Portugal – das sind mehr als 53 % der Gesamtfläche des Landes – diesen Schwellenwert. Wie ernst die Lage ist, zeigt sich auch daran, dass etwa 40 % der Gemeinden (121) ein Verhältnis von über 10 aufweisen, was auf einen allgemeinen Rückgang der Wohnraumerschwinglichkeit hindeutet.

Der von Brüssel vorgelegte Vorschlag ermöglicht die Ermittlung von Gebieten mit Belastungen auf verschiedenen Ebenen, von Gemeindebezirken und Gemeinden bis hin zu Ballungsräumen oder Tourismuszentren, unter der Voraussetzung, dass etwaige Beschränkungen streng verhältnismäßig sind und von aktiven Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnungsangebots begleitet werden; Die EU-Leitlinien lehnen generelle Verbote ab und betonen, dass quantitative Beschränkungen oder befristete Regelungen für Kurzzeitvermietungen die zugrunde liegenden Probleme der Wohnungsknappheit nicht lösen.

Die Informationen stammen aus einer Analyse, die in der Zeitung „Público“ veröffentlicht wurde.