Diese Änderungen treten am 27. September 2026 in Kraft und führen einen standardisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung sowie ein neues europäisches Kennzeichen für Produkte ein, für die eine längere kommerzielle Haltbarkeitsgarantie gilt.
Wie die Europäische Kommission mitteilt, müssen Händler den neuen Hinweis in stationären Geschäften und im Internet deutlich sichtbar anbringen, beispielsweise auf einem Plakat in der Nähe der Kasse oder an einer Wand im Geschäft; im Internet müssen sie entsprechende Informationen auf ihren Websites bereitstellen.
Dieser Hinweis erinnert Käufer daran, dass in der EU gekaufte Waren in der Regel einer gesetzlichen Gewährleistung von mindestens zwei Jahren unterliegen, wobei einzelne Mitgliedstaaten längere Fristen vorsehen können.
Wenn ein von der Gewährleistung abgedecktes Produkt nicht wie erwartet funktioniert, haben Verbraucher je nach den Umständen und den geltenden nationalen Vorschriften möglicherweise Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz.
In bestimmten Fällen haben sie stattdessen möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung oder eine Rückerstattung.
GARAN-Label
Mit den Änderungen wird außerdem das GARAN-Label eingeführt, das auf Produkten angebracht werden kann, deren Hersteller freiwillig eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbieten.
Diese Garantie muss das gesamte Produkt abdecken, ohne zusätzliche Kosten gewährt werden, länger als die gesetzliche Standardgarantie von zwei Jahren gelten und die Dauer der Garantie in Jahren angeben, zusammen mit einem QR-Code, der weitere Informationen bereitstellt.
Verbraucher sollten jedoch nicht davon ausgehen, das GARAN-Symbol auf jedem Produkt zu sehen, da dessen Verwendung freiwillig ist und davon abhängt, ob der Hersteller die entsprechende Haltbarkeitsgarantie anbietet.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sie das Label vor der Festlegung des Designs mit Verbrauchern getestet und festgestellt, dass die Teilnehmer eher dazu neigten, ein teureres Produkt mit einer längeren kommerziellen Haltbarkeitsgarantie zu wählen, wenn diese Informationen auf dem Label angegeben waren.
Das Datum des Inkrafttretens ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission festgelegt und fällt mit der Umsetzung nationaler Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Rahmen der ökologischen Wende zusammen.
In diesem Monat könnten Käufer, die alles von Mobiltelefonen bis hin zu Haushaltsgeräten erwerben, daher zusätzliche Garantieinformationen bemerken, die dazu dienen, ihre Rechte und die Langlebigkeit verschiedener Produkte leichter vergleichen zu können.









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